Arbeitsrecht

Wir beraten im Arbeitsrecht vornehmlich Betriebsräte und Unternehmen, die im sozialen Bereich tätig sind.

Wir helfen beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen und setzen uns in Einigungsstellen als Beisitzer ein.

Beschränkt sich unsere Tätigkeit auf eine Beratung, so vereinbaren wir vorher mit Ihnen die Vergütung.