
Vom Nachbarschaftsstreit über Rechtstipps für den Urlaub bis hin zu aktuellen Fällen der Rechtssprechung: In unserem Jura-Blog möchten wir Ihnen hin und wieder Beiträge und Tipps aus der juristischen Praxis präsentieren, die uns interessant erscheinen.
Das Ehepaar Froman braucht ein neues Bett. Auf einer Verkaufsmesse sehen sie ein interessantes Angebot. Ein Vertreter verkauft für einen Tischler ein nach individuellen Vorgaben herzustellendes Bett. In dem dazu gehörigen ausgehändigten Prospekt des Tischlers heißt es: „Massage-Bett“. Als unverbindlichen Kostenvoranschlag nennt der Vertreter 3.000 Euro. Herr Froman bestellt das Bett auf der Messe auch unter dem Namen seiner Frau.
Ein Mieter oder ein Eigentümer eines Hauses kann im Rahmen seines Hausrechtes bestimmen, dass er nur Gästen den Zutritt zu seinen Wohnräumen gestattet, die auf seinen Wunsch hin die Schuhe ausziehen.
Für Amtspersonen (z. B. Gerichtsvollzieher, Vollzugsbeamte etc.) gilt diese Beschränkung jedoch nicht, da diese Personen nicht als Besucher gelten, sondern in Erfüllung ihrer staatlichen Aufgaben tätig sind.
Das Betretungsrecht dieser Amtspersonen gilt auch gegenüber Mietern aus anderen Kulturkreisen, in denen das Ausziehen von Schuhen üblich ist (vgl. Landgericht Limburg - 7 T 18/12).
Nach dem Tod eines Familienangehörigen gibt es für die Hinterbliebenen häufiger als man denkt unliebsame Überraschungen bei der Nachlassregelung.
Ohne Testament gelten die gesetzlichen Erbfolgeregelungen.
Eine Versicherung muss nicht den vollen Wert ersetzen, wenn dem Reisenden eine Fahrlässigkeit bei der Beaufsichtigung seines Gepäcks bei einem Diebstahl auf dem Flughafen vorgeworfen werden kann. Die Versicherung kann jedoch nicht verlangen, dass man das Gepäck immer am Körper tragen oder es laufend im Blick haben muss. Eine lediglich kurze Abgelenktheit durch ein Gespräch von ca. einer Minute ist laut Landgericht Hannover nicht grob fahrlässig (LG Hannover, Urteil vom 17.09.10, Az.: 13 O 153/08), allerdings darf die Versicherung je nach Fahrlässigkeitsgrad den Schadensbetrag kürzen.
Der Winter naht und damit auch Schnee und Eis. Wenn Sie als Eigentümer oder Mieter ein Haus oder eine Wohnung bewohnen, wissen Sie was auf Sie zukommt: Schnee schieben, Wege streuen.
Hier einige Hinweise zur Räum- und Streupflicht damit Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite sind:
Als Eigentümer haften Sie bei einer konkreten Gefährdung des Verkehrs durch Glätte oder Schnee für Ihren Verantwortungsbereich. Das gilt auch für Wohnungseigentümer.
Bei öffentlichen Wegen obliegt die Räum- und Streupflicht an sich der Gemeinde. Die Gemeinde Kronshagen hat jedoch die Räum- und Streupflicht mit § 4 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Kronshagen
den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen und sie verpflichtet, Geh- und Radwege von Schnee zu befreien und bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Granulat) zu bestreuen.