
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bei Betriebsveranstaltungen (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier etc.) höchstens zweimal im Jahr bis zu 110,00 € einschl. Umsatzsteuer je Veranstaltung und Arbeitnehmer steuerfrei zuwenden.
Bei Überschreiten dieser Freigrenze ist der Gesamtbetrag dem Lohn hinzuzurechnen und wird lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.