
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über häufig gestellte mietrechtliche Fragen sowie Beiträge und Auszüge zur aktuellen Rechtsprechung.
Beleidigen Kinder von Mietern die Vermieter einer Wohnung in ganz massiver Form, darf der Familie fristlos gekündigt werden (vergl. AG Berlin, Tempelhof- Kreuzberg, Az.: 13 C 142/09).
Vom Bundesgerichtshof wurde entschieden, dass der Mieter die Zahlung einer Mietsicherheit an den Vermieter davon abhängig machen darf, dass ihm im Vorwege ein insolvenzfestes Konto, das die Voraussetzungen des § 551 Abs. 3 BGB erfüllt, benannt wird.
Der Vermieter darf nicht die Zahlung der Kaution zunächst an sich selbst mit der Zusage, diese dann entsprechend insolvenzfest anzulegen, verlangen (vgl. BGH NJW 2011, S. 59).
Mieter dürfen einen Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn dort noch eine ausreichende Gehbreite verbleibt und der Transport des Kinderwagens in die eigene Wohnung unzumutbar ist.