Rechtsanwälte und Notar Schmidt Neidlinger

Welche Leistungen gibt es bei der Pflegeversicherung?

Bei Pflegestufe I muss ein pflegerischer Hilfebedarf von mehr als 45 Minuten für die Grundpflege gegeben sein und weitere 45 Minuten für Hilfe im Haushalt. Pflegegeld wird dann in Höhe von derzeit 220,00 € gezahlt, an Sachleistungen zahlt die Pflegekasse bei Pflegestufe I 440,00 €.

Für Pflegestufe II wird ein Zeitbedarf von mehr als 120 Minuten für die Grundpflege benötigt und ein Gesamthilfebedarf von mindestens 180 Minuten einschließlich Haushalt. Das Pflegegeld bei Pflegestufe II beträgt 430,00 €, Pflegesachleistungen werden bis zu einem Betrag von 1.040,00 € gezahlt.

Bei Pflegestufe III muss für mehr als 240 Minuten Grundpflege täglich anfallen und insgesamt mindestens eine fünfstündige Pflege notwendig sein. Das Pflegegeld beträgt hier dann 685,00 € für selbstbeschaffte Pflegekräfte, bei der Inanspruchnahme von Sachleistungen werden dann 1.510,00 € monatlich übernommen.

Diese Beträge werden sich zum 01.01.2012 auf 235,00 € Pflegegeld bei Pflegestufe I und 450,00 € für Sachleistungen, 440,00 € bei Pflegestufe II und 1100,00 € für Sachleistungen sowie 700,00 € Pflegegeld bei Pflegestufe III und 1550,00 € für Sachleistungen erhöhen.