
Arbeitsrecht Wir beraten Sie beim Abschluss von Arbeitsverträgen und überprüfen deren Inhalt. Das gilt auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Teilzeit- und befristete Arbeitsverhältnisse.
Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite, z. B. wenn es zu fehlerhaften Gehaltsabrechnungen kommt, wenn gar nicht gezahlt wird oder wenn es hinsichtlich eines 13. Monatsgehaltes Differenzen gibt.
Wir bieten auch Beratung bei Mobbing am Arbeitsplatz an und bei den damit zusammenhängenden Schwierigkeiten.
Da Zeugnisse für das Berufsleben sehr wichtig sind, helfen wir bei der Formulierung und der Durchsetzung von Berichtigungsansprüchen, wenn ein Zeugnis einmal nicht so ausgefallen ist, wie Sie dies wünschen.
Letztlich beraten und vertreten wir Sie selbstverständlich auch im Falle einer Kündigung.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt weiter in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten.
Für die Tätigkeit im Arbeitsrecht gelten besondere gesetzliche Kostenregelungen. Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gibt es in der ersten Instanz keine Kostenerstattung, d.h. jede Seite muss ihren Anwalt selbst bezahlen, völlig unabhängig vom Ergebnis. Sollte ein Verfahren in erster gerichtlicher Instanz nicht beendet werden, folgt ein Berufungsverfahren. Dann allerdings gelten für das Berufungsverfahren die in anderen Verfahrensarten üblichen Kostenregelungen, das heißt, der Verlierer trägt alle Kosten.
Die Kosten einer Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten richten sich grundsätzlich nach dem Geschäftswert. Beschränkt sich unsere Tätigkeit auf eine Beratung, so vereinbaren wir vorher mit Ihnen die Vergütung. Vertretungen gegenüber dem Gegner und vor Gerichten dagegen berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Beispielsweise wird der Anspruch auf Berichtigung eines Zeugnisses im Regelfall mit einem Bruttomonatsgehalt bewertet, ein Prozeß um eine Kündigung oder auch die Frage, ob eine Befristung des Arbeitsverhältnisses wirksam ist, mit drei Bruttomonatsgehältern. Nur als Beispiel für entstehende Kosten: Bei einem Monatsverdienst von 2.000,00 € brutto kostet ein Kündigungsschutzprozeß, der mit einem abschließenden Vergleich vor Gericht endet, insgesamt ca. 1432,00 € brutto.
Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht und dieses Risiko versichert ist, beschränkt sich die unmittelbare Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers auf die mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann beim Arbeitsgericht Prozeßkostenhilfe beantragt werden. Wenn diese gewährt wird, trägt der Arbeitnehmer zunächst keine Kosten oder er erhält die Möglichkeit, die Kosten in - zinslosen - Raten gegenüber der Landeskasse abzuzahlen.