
Auf diesen Seiten finden Sie aktuelle Tipps und Informationen rund um allgemeine Rechtsfragen im Alltag.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil vom 14.07.11 entschieden, dass ein von einem Zahnarzt gekauftes Handy im Wert von 5.200,00 € nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann. Die Rufbereitschaft des Zahnarztes wurde nicht bestritten, allerdings wird nach Ansicht des Finanzgerichts die Erreichbarkeit auch durch ein übliches Mobilfunkgerät sichergestellt und dies sei ausreichend.
Ein Kfz-Fahrer hatte eine rote Ampel missachtet, die bereits länger als eine Sekunde die Farbe Rot angezeigt hatte.
Der Fahrzeughalter hatte im Rahmen der Anhörung mitgeteilt, zum Fahrer können keine Informationen gegeben werden.
Der Fahrzeughalter erhielt daraufhin die Auflage, für die Dauer von 12 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen. Der Verwaltungsgerichtshof München hat bestätigt, dass das Führen eines Fahrtenbuches für die Dauer eines Jahres in diesem Fall verhältnismäßig ist, der Rotlichtverstoß wäre mit einer Geldbuße von 200,00 € und einem einmonatigen Fahrverbot sowie mit dem Eintrag von 4 Punkten beim Fahrer bewertet worden, sodass dagegen das Führen eines Fahrtenbuches für 12 Monate keine übermäßige Belastung darstellt (VGH München NJW 2011/326).
Ab dem 1. Januar 2012 ändert sich die Rechtslage für Konten.
Bisher konnten Sie 14 Tage lang über eingegangene Sozialleistungen frei verfügen. Diese Möglichkeit fällt zum Jahreswechsel weg.
Kontopfändungsschutz gibt es dann nur noch für Pfändungsschutzkonten (P-Konto).
Das Landessozialgericht Sachsen hat entschieden, dass die Unterbringung von Kindern im Vorschulalter auch bei uneinheitlichen Schlafgewohnheiten in einem einzigen Zimmer grundsätzlich zumutbar sei, im entschiedenen Fall ging es um den Platzbedarf eines Geschwisterpaares im Alter von zwei und vier Jahren (LSG Sachsen, Az.: L 7 AS 753/10 B ER)
Ein solcher Anspruch auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 45 SGB III ist eine Ermessensleistung, über die die Behörde in jedem Einzelfall entscheiden kann. Es handelt sich um eine „Kann“-Leistung und nicht um eine „Soll“-Leistung.