Schenkweise Sachzuwendungen an Personen die nicht Arbeitnehmer sind, also insbesondere an Geschäftsfreunde, können gewinnmindernd als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Kosten der Sachzuwendungen pro Empfänger und Jahr 35,00 € ohne Umsatzsteuer (falls der Schenkende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) nicht übersteigen.
Wenn dieser Betrag überschritten ist oder mehrere Geschenke gemacht werden, deren Gesamtkosten 35,00 € übersteigen, entfällt die Abzugsmöglichkeit in vollem Umfang.
Diese Geschenke müssen vom Schenker im Rahmen der Einkommensteuer versteuert werden. Dafür kann der Steuerpflichtige jedoch einen Pauschalsteuersatz von 30 % ansetzen.