Geschenke an Geschäftsfreunde

Schenkweise Sachzuwendungen an Personen die nicht Arbeitnehmer sind, also insbesondere an Geschäftsfreunde, können gewinnmindernd als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Kosten der Sachzuwendungen pro Empfänger und Jahr 35,00 €  ohne Umsatzsteuer (falls der Schenkende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) nicht übersteigen.

Wenn dieser Betrag überschritten ist oder mehrere Geschenke gemacht werden, deren Gesamtkosten 35,00 € übersteigen, entfällt die Abzugsmöglichkeit in vollem Umfang.

Diese Geschenke müssen vom Schenker im Rahmen der Einkommensteuer versteuert werden. Dafür kann der Steuerpflichtige jedoch einen Pauschalsteuersatz von 30 % ansetzen.