Ausgaben für Arbeitnehmer für Weihnachtsfeiern und Betriebsveranstaltungen

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bei Betriebsveranstaltungen (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier etc.) höchstens zweimal im Jahr bis zu 110,00 € einschl. Umsatzsteuer je Veranstaltung und Arbeitnehmer steuerfrei zuwenden.