Förderung des ehremamtlichen Engagements ab 01.01.2013

Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts wurde zur Stärkung des Ehrenamtes und zur Entlastung von Vereinen, Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen unter anderem beschlossen, dass die sogenannte „Übungsleiterpauschale“ von 2.100,00 € auf 2.400,00 € und die sogenannte „Ehrenamtspauschale“ wird von 500,00 € auf 720,00 € angehoben. Diese Einnahmen sind nicht steuer- oder sozialversicherungspflichtig.

Übungsleitertätigkeiten sind nebenberufliche Tätigkeiten für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Die Ehrenamtspauschale betrifft üblicherweise jeder Art von Tätigkeit für gemeinnützige Vereine, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen.

Das Gesetz ist rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft getreten.