Zivilrecht

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über häufig gestellte zivilrechtliche Fragen sowie Beiträge und Auszüge zur aktuellen Rechtsprechung.

Vorsorgevollmacht

Wer seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann oder will, hat die Möglichkeit einen Vertreter zu bestimmen.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann ein Bevollmächtigter ernannt werden, der den Vollmachtgeber im Rechtsverkehr wirksam vertritt.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Generalvollmacht, die den Bevollmächtigten in der Regel umfassend bevollmächtigt, in vermögensrechtlichen und in persönlichen, vor allem in gesundheitlichen Angelegenheiten für den Vollmachtgeber zu handeln.

Darf ein Eigentümer oder Mieter Kameras zur Abschreckung auf dem eigenen Grundstück , am eigenen Haus oder vor dem Eingang zur Mietwohnung installieren?

Durch die Häufung von Einbrüchen werden effektive und abschreckende Maßnahmen zur Abwehr potentieller Täter gesucht. Es gibt ein umfangreiches Angebot von Alarm- und Sicherungsanlagen sowie von Kamera- und Videosystemen für die Überwachung von Häusern und Grundstücken.

Wenn ein Energieversorger über einen längeren Zeitraum keine Rechnung für den Verbrauch von Gas, Wasser, Fernwärme, Strom etc. stellt und dann u. U. eine Abrechnung für mehrere Jahre zusendet, sind diese Forderungen nicht verjährt.

Der Nachlass eines modernen Menschen besteht in der Regel nicht nur aus materiellen Dingen und Rechten, sondern auch aus Daten, von denen einige im Internet gespeichert sind.

Schuldner, die oft nach Jahren von Gläubigern oder Inkassobüros zur Zahlung auf alte Titel aufgefordert werden, sollten hinsichtlich der von den Gläubigern geltend gemachten Zinsen vorsorglich die Verjährung der Zinsen einwenden.
Auch Zinsansprüche können nach drei Jahren verjähren (vgl. § 197 Abs. II BGB).

Mithilfe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann ein Unternehmen Details eines Vertrages, z.B. eines Kauf-, Werk-, oder Dienstvertrages abweichend von den ansonsten geltenden gesetzlichen Bestimmungen regeln. Die Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht völlig frei möglich, sondern insbesondere nach den Vorgaben der §§ 306 bis 310 BGB zu treffen.

Jetzt in der Vorweihnachtszeit werden die Geschenke für Weihnachten eingekauft.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, daß dabei immer ein 14-tägiges Rücktrittsrecht bestünde. Das ist nicht der Fall. Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten.

Das Ehepaar Froman braucht ein neues Bett. Auf einer Verkaufsmesse sehen sie ein interessantes Angebot. Ein Vertreter verkauft für einen Tischler ein nach individuellen Vorgaben herzustellendes Bett. In dem dazu gehörigen ausgehändigten Prospekt des Tischlers heißt es: „Massage-Bett“. Als unverbindlichen Kostenvoranschlag nennt der Vertreter 3.000 Euro. Herr Froman bestellt das Bett auf der Messe auch unter dem Namen seiner Frau.