Vorsorgevollmacht
Wer seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann oder will, hat die Möglichkeit einen Vertreter zu bestimmen.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann ein Bevollmächtigter ernannt werden, der den Vollmachtgeber im Rechtsverkehr wirksam vertritt.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Generalvollmacht, die den Bevollmächtigten in der Regel umfassend bevollmächtigt, in vermögensrechtlichen und in persönlichen, vor allem in gesundheitlichen Angelegenheiten für den Vollmachtgeber zu handeln.
Eine Bevollmächtigung kann auch nur für bestimmte Rechtshandlungen erteilt werden.
In der Regel werden Mitglieder der Familie oder enge Freunde bereit sein als Bevollmächtigter tätig zu werden.
Wenn es keine private Bevollmächtigung gibt, wird in Fällen, in denen für eine rechtliche Vertretung gesorgt werden muss, vom zuständigen Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung angeordnet und ein Betreuer bestellt.
Dieser vom Gericht eingesetzte Betreuer unterliegt der Aufsicht des Betreuungsgerichts. Der Betreuer muss dem Betreuungsgericht Auskunft geben, er hat dem Gericht zu berichten und muss über eine etwaige Vermögensverwaltung Rechnung legen.
Wenn eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, ist normalerweise die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht nicht notwendig.
Es gibt mehrere Formen für eine Vorsorgevollmacht. Diese kann privatschriftlich erteilt und ggf. öffentlich (z.B. notariell) beglaubigt werden, oder sie kann notariell beurkundet werden. Welche Form richtig ist hängt ab vom Vollmachtgeber und von den Inhalten der gewünschten Vollmacht.
Soll der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber über Grundstücke verfügen können oder andere Geschäfte vornehmen zu denen eine öffentlich beglaubigte Erklärung nötig ist, sollte die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt oder beurkundet werden.
Vorsorgevollmachten können beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung entscheidet man vorweg selbst was geschehen soll, wenn eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist und man in der konkreten zukünftigen Situation die zu treffenden Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.
Eine Patientenverfügung enthält höchstpersönliche Entscheidungen über Behandlungssituationen zwischen Leben und Tod. Für die meisten Menschen ist es unangenehm sich mit solchen Fragen zu beschäftigen. Sie sollten sich fachkundig, z.B. durch einen Arzt informieren lassen und dann in Ruhe Ihre persönlichen Entscheidungen in der individuellen Patientenverfügung treffen.
Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst werden. In ihr muss möglichst konkret beschrieben werden, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche der Verfasser in diesen Situationen hat.
Gute Informationsquellen für Informationen zur Patientenverfügung sind die Internetseiten des Bundesjustizministeriums und der Ärztekammern sowie Notare.
Hier https://www.verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online können Sie sich selbst eine Patientenverfügung online erstellen.
Eine Patientenverfügung sollte am Ende datiert und unterzeichnet werden. Bei Dokumenten, die aus mehreren Blättern bestehen, kann es nützlich sein oben auf jedem Blatt Datum und Unterschrift anzubringen.
Patientenverfügungen können beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.