Der Sommer kommt.

Sie wollen eine Reise tun. Entweder buchen Sie diese im Reisebüro oder über das Internet.

Vergewissern Sie sich möglichst bereits vor der Buchung der Reise darüber, wer eigentlich Ihr Reiseveranstalter ist. Das Reisebüro und viele Internetplattformen sind nämlich in vielen Fällen nur Reisevermittler. Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen! Hotels und Fluggesellschaften sind bei Pauschalreisen normalerweise nur Leistungserbringer. Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff BGB ist der, der die Reise mit Verantwortung für einen Gesamterfolg anbietet.

Vor Beginn einer Pauschalreise können Sie jederzeit gegenüber dem Reiseveranstalter den Rücktritt von der Reise erklären. Der Reiseveranstalter kann dann jedoch von Ihnen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Während der Reise kann es zu Mängeln kommen oder dazu, dass vertraglich zugesicherte Bedingungen nicht eingehalten werden.

In dem Prospekt, der Reisebestätigung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie erhalten, sollte eine Stelle des Reiseveranstalters vor Ort genannt sein oder eine Telefonnummer, über die Sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.

Falls Sie auf der Reise das Gefühl haben, es liege ein Mangel vor oder vertragliche Vereinbarungen würden nicht eingehalten, sollten Sie dies z. B. durch Fotos und Zeugen dokumentieren und dann dem Reiseveranstalter anzeigen. Eine Anzeige an der Hotelrezeption reicht meist nicht aus. Den Reiseveranstalter sollten Sie darüber hinaus zur Herstellung eines vertragsgemäßen Zustandes auffordern und dazu eine Frist setzen. Mängelanzeige, Ihre Aufforderung und die Fristsetzung sollten Sie ggf. durch Zeugen dokumentieren.

Der Reiseveranstalter wird Ihnen meist eine in etwa gleiche zumutbare Ersatzleistung anbieten. Falls nicht, können Sie ggf. den Reisepreis nachträglich mindern.

Bei erheblich beeinträchtigenden Mängeln lassen Sie sich am besten über Ihre weiteren Rechte beraten.

Ansprüche wegen Reisemängeln, wie z.B. Schadenersatz, müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise bei dem Reiseveranstalter geltend machen.

Wir hoffen, dass Ihre nächste Reise Ihren Erwartungen entsprechend verläuft und wünschen Ihnen und Ihren Gastgebern viel Freude dabei.

Schmidt Neidlinger und Partner Rechtsanwälte
Kieler Straße 86, Kronshagen