Schnee und Eis

Der Winter naht und damit auch Schnee und Eis. Wenn Sie als Eigentümer oder Mieter ein Haus oder eine Wohnung bewohnen, wissen Sie was auf Sie zukommt: Schnee schieben, Wege streuen.
Hier einige Hinweise zur Räum- und Streupflicht damit Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite sind:

Als Eigentümer haften Sie bei einer konkreten Gefährdung des Verkehrs durch Glätte oder Schnee für Ihren Verantwortungsbereich. Das gilt auch für Wohnungseigentümer.
Bei öffentlichen Wegen obliegt die Räum- und Streupflicht an sich der Gemeinde. Die Gemeinde Kronshagen hat jedoch die Räum- und Streupflicht mit § 4 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Kronshagenverweis den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen und sie verpflichtet, Geh- und Radwege von Schnee zu befreien und bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Granulat) zu bestreuen.

Dort sind weitere Regelungen getroffen z.B.: Nach 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist bis 08.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. In der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen; dies gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist.

Für privaten Wege, also z.B. den Weg von der Straße zur Haustür, können andere Zeiten gelten. Maßgebend ist Beginn und Ende der Gefährdung und die übliche Zeit des Verkehrs. Wenn Sie an Werktagen den Winterdienst zwischen 7.00 und 20.00 Uhr durchführen sollten Sie in der Regel auf der sicheren Seite sein.

Die Räum- und Streupflicht kann auf andere, die bereit und in der Lage sind, diese zu übernehmen übertragen werden, z.B. auf Mieter oder externe Dienstleister. Dabei bedarf es einer klaren Absprache.

Der eigentlich Verpflichtete, z.B. der Eigentümer, hat aber nach wie vor eine Überwachungspflicht und muss zumindest stichprobenweisen Kontrollen durchführen.

Sollte Sie im kommenden Winter selbst einen Glätte-Unfall erleiden, achten Sie bitte darauf, daß Sie für den Sturz Zeugen haben und lassen Sie den Unfallort sofort mit Fotos dokumentieren.

Kommen Sie gut durch den Winter!

Schmidt Neidlinger und Partner
Rechtsanwälte und Notar