Jetzt in der Vorweihnachtszeit werden die Geschenke für Weihnachten eingekauft.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, daß dabei immer ein 14-tägiges Rücktrittsrecht bestünde. Das ist nicht der Fall. Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten.
Allerdings gewähren viele Geschäfte freiwillig für gewisse Zeit ein Umtauschrecht bei Nichtgefallen. Das ist -wie gesagt- freiwillig. Wenn es Ihnen darauf ankommt, sollten Sie sich beweiskräftig bestätigen lassen, daß ein Umtauschrecht bei bloßem Nichtgefallen besteht.
Wenn Sie als Verbraucher einen Gegenstand bei einem Unternehmer gekauft haben, und Ihr Kaufgegenstand Mängel hat, haben Sie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bloßes Nichtgefallen ist kein Mangel.
Als erstes müssen Sie im Falle eines Mangels gem. § 439 BGB bei dem Verkäufer (nicht bei dem Hersteller) Nacherfüllung verlangen. Das sollte beweiskräftig geschehen, also in Gegenwart eines Zeugen oder z.B. mittels Einwurf-Einschreiben. Sie können und sollten dabei wählen, ob Sie die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Beseitigung der Mängel wünschen und Sie sollten eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, in der der Verkäufer eine mangelfreie Sache liefern oder die mangelhafte reparieren kann.
Wenn Sie eine Ware im Internet kaufen, sollten Sie vor der Bestellung das Impressum lesen. Grundsätzlich empfehlen wir, Internet-Verträge mit Geschäftspartnern, deren Vertrauenswürdigkeit unbekannt ist, nur dann zu schließen, wenn diese ihren Sitz in Deutschland haben. Grund: Sollte es zu Problemen kommen, ist eine Vollstreckung im Ausland nur mit großen Mühen und Kosten möglich.
Sie sollten auch die AGB lesen - gerade dann wenn der Text klein geschrieben ist.
Wenn Sie als Verbraucher über das Internet mit einem Unternehmer einen Vertrag schließen, haben Sie in vielen Fällen ein 14tägiges Widerrufsrecht. Lesen Sie dazu jeweils die AGB bzw. die Widerrufsbelehrung! In manchen Fällen ist das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt, dann muss die Sache grundsätzlich zurück gesandt werden.
Bevor Sie den Widerruf absenden, lesen Sie noch einmal die Widerrufsbelehrung. Wir empfehlen, den mit Fax oder Email und Einwurf-Einschreiben zu senden.
Falls sich die Sache durch Benutzung verschlechtert hat, bekommen Sie nach einem Widerruf ggf. nicht den vollen Kaufpreis zurück, sondern müssen den Wert der Verschlechterung ersetzen. Wenn Sie die Ware erhalten haben, sollten Sie diese also zunächst einmal nur vorsichtig daraufhin prüfen, ob Sie Ihnen wirklich gefällt und ob sie mangelfrei ist.
http://www.kronshagen-magazin.de/km/ausgaben.html?file=tl_files/data/km/archiv/pdf/km_24.pdf
Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit und viel Freude beim Schenken!