Der digitale Nachlass

Der Nachlass eines modernen Menschen besteht in der Regel nicht nur aus materiellen Dingen und Rechten, sondern auch aus Daten, von denen einige im Internet gespeichert sind.

Im Todesfall kann auf lokal vorhandene Daten (die bspw. als Dateien auf einem Laptop oder USB-Stick gespeichert wurden) von jedem zugegriffen werden, der Besitz an ihnen hat.
Um dies verhindern zu können, muss man gegebenenfalls tatsächliche Vorsorge durch Löschung, Verschlüsselung oder Auslagerung treffen.

Bei passwortgeschützten Daten, insbesondere E-Mail-Konten, ist bislang streitig, ob diese an die Erben herausgegeben werden dürfen, wenn der Erblasser keine entsprechende Freigabe verfügt hat.

Die verschiedenen Provider bieten sehr unterschiedliche Verfahren für so genannte "autorisierte Vertreter verstorbener Personen" an, so dass es sich empfiehlt, Vorsorge zu treffen.

Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass sämtliche Benutzernamen und Passwörter mittels eines Passwortverwaltungsprogramms in einer verschlüsselten Container-Datei abgelegt werden und bei einer vertrauenswürdigen Person, zum Beispiel bei einem Notar, nur das zur Öffnung der Container-Datei nötige Masterpasswort hinterlegt wird. Ferner muss diese vertrauenswürdige Person eine Herausgabeanweisung haben, die genau festlegt, wer unter welchen Bedingungen das Masterpasswort erhält. Es kann auch geregelt werden, dass bestimmte Personen bereits zu Lebzeiten das Masterpasswort erhalten sollen. Außer Hinterlegung des Masterpassworts und Herausgabeanweisung sollte nichts anderes geregelt werden, sonst wird womöglich angenommen es handele sich um ein Testament.

Der Erblasser muss selbstverständlich sicherstellen, dass diejenigen, die späteren Zugriff auf seine Benutzernamen und Passwörter erhalten sollen, auch auf den verschlüsselten Passwort-Container zugreifen können; zum Beispiel dadurch, dass der Erblasser den verschlüsselten Passwort-Container an die Berechtigten übermittelt.

Auf diese Weise kann unabhängig von den einzelnen Regelungen der Provider sichergestellt werden, dass diejenigen die Passwörter erhalten, die sie auch erhalten sollen.

Es sei nochmals drauf hingewiesen, dass Provider eine sehr unterschiedliche Handhabung pflegen und es deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese die durch Benutzernamen und Passwort gesicherten Daten z.B. eines Email-Kontos (auch) an die Erben herausgeben, insbesondere wenn diese einen Erbschein vorlegen.