Rechtstipps Arbeitsrecht

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über häufig gestellte arbeitsrechtliche Fragen sowie Beiträge und Auszüge zur aktuellen Rechtsprechung.

Ein Arbeitgeber hat nur dann Schadensersatz für im Betrieb gestohlene persönliche Gegenstände von Arbeitnehmern zu leisten, wenn diese zwingend und regelmäßig bei sich geführt werden oder wenn diese unmittelbar oder mittelbar für die Arbeitsleistung benötigt werden.

Ein Arbeitgeber hat keine Vorkehrungen zu treffen, um Mitarbeiter vor Verlust oder Beschädigung von Dingen zu schützen, die ohne Bezug zum Arbeitsverhältnis und ohne Kenntnis und auch ohne Einverständnis des Arbeitgebers am Arbeitsplatz vom Arbeitnehmer verwahrt werden.

Eine der wichtigsten Inhalte eines Arbeitsverhältnisses ist, neben dem Geld, die Arbeitszeit. Dazu hier einige Hinweise.

Im Ausbildungsverhältnis gibt es Besonderheiten, die in einem Arbeitsverhältnis nicht vorhanden sind. Die Grundkonstellation ist allerdings zunächst dieselbe: ein Arbeitgeber, der wünscht, dass der oder die Auszubildende ihm Arbeit abnimmt. Der oder die Auszubildende möchte Kenntnisse erwerben und am Ende eine formelle Bestätigung erhalten, dass die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen ist.

Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, herrscht oft Unsicherheit, was zu tun ist.

Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, muss er den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG schriftlich unter anderem über die Gründe für die geplanten Entlassungen unterrichten.

Diese Vorschrift ist schon dann anwendbar, wenn in einem Betrieb mit zwischen 20 und 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer entlassen werden sollen.

 

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen, also vor oder nach dem Arztbesuch, meist telefonisch. Ist die voraussichtliche Dauer nach dem Arztbesuch bekannt, muss auch diese mitgeteilt werden.

Am sichersten durch Gerichtsvollzieher oder Boten.
Bevor der Bote das Schreiben zustellt, sollte er sich den Inhalt ansehen. Dann sollte er das Schreiben dem Empfänger, einem Vertreter oder einem Empfangsboten (wie z.B. dem Ehepartner oder einem in der Wohnung des Empfängers lebenden Haushaltsmitglied) übergeben.

Ein Arbeitnehmer ist häufig über längere Zeit krank. Der Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis wegen Krankheit kündigen. Was bedeutet in dem Zusammenhang das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?