Im Ausbildungsverhältnis gibt es Besonderheiten, die in einem Arbeitsverhältnis nicht vorhanden sind. Die Grundkonstellation ist allerdings zunächst dieselbe: ein Arbeitgeber, der wünscht, dass der oder die Auszubildende ihm Arbeit abnimmt. Der oder die Auszubildende möchte Kenntnisse erwerben und am Ende eine formelle Bestätigung erhalten, dass die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen ist.
Es liegt in der Natur der Sache, dass der oder die Auszubildende noch nicht die Fähigkeiten hat, die ihm angetragenen Arbeiten in der gleichen Qualität und der Schnelligkeit wie ein erfahrener Arbeitnehmer zu leisten.
Wenn die Erwartungen des Arbeitgebers und die tatsächlichen Fähigkeiten des Auszubildenden differieren, kann das zu Spannungen im Ausbildungsverhältnis führen.
Nicht nur der Arbeitgeber sondern auch der oder die Auszubildende kann aktiv etwas dafür tun, diese Spannungen abzubauen. Wenn es in dem Betrieb eine erfahrene Person gibt, die gegenüber dem Auszubildenden wohlgesonnen und auch schon behilflich war, sollte sich die Auszubildende an diese Person wenden und um hilfreiche Hinweise bitten. Falls im Betrieb keine solche Person vorhanden ist, gibt es eine solche vielleicht unter den Lehrern in der Berufsschule. Die eigenen Eltern des Auszubildenden sind häufig keine geeigneten Vermittlungspersonen, da es für den Auszubildenden unter anderem auch darum geht, sich Hilfe unabhängig von den Eltern zu suchen.
Darüber hinaus gibt es bei vielen Kammern und Innungen des jeweiligen Berufszweiges Ausbildungs-Berater, an die sich der Auszubildende wenden kann, wenn es Spannungen im Ausbildungsverhältnis gibt.
Wenn Hilfspersonen vorhanden sind, empfehlen wir Auszubildenden sich zu überlegen, von welcher Person sie sich am liebsten helfen lassen würden und diese Person dann zügig anzusprechen und ihr zu erzählen "wo der Schuh drückt".
In einigen Fällen, insbesondere wenn eine rechtzeitige Klärung versäumt wurde, kann es auch im Ausbildungsverhältnis normale arbeitsrechtliche Reaktionen wie Abmahnung oder Kündigung geben. Selbst wenn Sie als Auszubildende/r eine derartige Erklärung erhalten haben, bricht damit die Welt noch nicht zusammen. Es ist zunächst nur ein deutliches Signal, dass Änderungen im Ausbildungsverhältnis nötig sind – zuweilen auch dessen Beendigung.
Wenn es um Abmahnungen geht, erkundigen Sie sich beispielsweise hier wie damit umzugehen ist. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen. In vielen Ausbildungsberufen ist geregelt, dass Streitigkeiten zunächst vor einem Schlichtungsausschluss geklärt werden. Erst wenn eine Klärung im Schlichtungsverfahren scheitert, ist die Anrufung von Arbeitsgerichten möglich. Diese zusätzliche Instanz gibt den Auszubildenden einen weiteren Schutz und oft die Möglichkeit, Verhaltensweisen zu ändern und das Ausbildungsverhältnis in besserer Form fortzusetzen.
Wir wünschen Ihnen für Ihre Ausbildung gutes Gelingen und stehen Ihnen, sollte es einmal "haken", selbstverständlich zur Verfügung.