Rechtstipps Familienrecht

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über häufig gestellte familienrechtliche Fragen sowie Beiträge und Auszüge zur aktuellen Rechtsprechung.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Beschluss vom 10.11.2015 - Az.: 10 UF 210/14 - festgestellt, dass bei Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB nachehelicher Unterhalt wegen grober Unbilligkeit versagt oder herabgesetzt werden kann und dass es nicht zwingend darauf ankommt, dass der Unterhaltsberechtigte mit seinem neuen Partner in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

Das OLG Frankfurt hat am 28.05.2015 zum Az. 5 UF 53/15 entschieden, dass ein Elternteil sich schadensersatzpflichtig macht, wenn Geld vom Sparkonto des Kindes abgehoben wird, um z. B. Ausstattung für das Kinderzimmer sowie größere Haushaltsgegenstände, im vorliegenden Fall eine Waschmaschine und einen Trockner, zu kaufen.

Eine Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche ist möglich.

Im Unterhaltsrecht hat der BGH sehr strenge Anforderungen an die zeitnahe Durchsetzung von titulierten Unterhaltsansprüchen durch den Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsschuldner gestellt. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass zum Teil schon das Verstreichenlassen von einem Jahr ohne Mahnungen oder Zwangsvollstreckungsversuche zu einer Verwirkung des Anspruchs unabhängig von dessen Titulierung führen kann (vgl. OLG Hamm - 6 UF 196/13, Beschluss vom 17.03.2014).

Ein volljähriges dauerhaft erwerbsgemindertes Kind, das seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Vermögen bestreiten kann und das einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach § 41 Abs. 3 SGB XII hat, kann von keinem Elternteil Unterhalt verlangen, es sei denn, das Einkommen der Eltern liegt über 100.000,00 € jährlich pro Elternteil.

Nach einem Beschluss des BGH vom 08.05.2013, XII ZB 192/11, kann ein Unterhaltsschuldner keine privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger wegen Unterhaltsansprüchen aufrechnen, die auf Sozialleistungsträger übergegangen sind.
Der BGH begründet dies mit dem notwendigen Schutz der Sozialsysteme und dem Nachrang von Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Sofern ein Auslandssemester für die Berufsausbildung sinnvoll ist, müssen Eltern dies bei guten Einkommensverhältnissen auch bei einer Verlängerung der Studienzeit finanzieren. Das OLG Karlsruhe hat dies mit Urteil vom 24.02.11 - Az.: 2 UF 45/09 für den Studiengang Sinologie bzw. Ostasienwissenschaften bestätigt.

Ein Vollständiger oder teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleiches kann möglich sein, wenn ein in der Ehe geborenes Kind möglicherweise von einem anderen Mann abstammt (BGH, Beschluss vom 21.03.12 - Az.: XII ZW 147/10 -)

Diese Frage stellen sich – meist nur sehr kurz – wohl fast alle Ehepaare.

Eine Eheschließung hat diverse rechtliche Auswirkungen, z.B. auf den Güterstand des Ehepaares. Das Gesetz regelt viel – die gesetzlichen Regelungen passen aber nicht immer.