Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über häufig gestellte sozialrechtliche Fragen sowie Beiträge und Auszüge zur aktuellen Rechtsprechung.
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 10.11.11 - Az.: B 8 SO 12/10 R - entschieden, dass ein pauschalierter behinderungsbedingter Mehrbedarf für gehbehinderte Personen nach SGB XII nicht für die Vergangenheit bewilligt werden muss, wenn der Nachteilsausgleich „G“ rückwirkend zugesprochen wird. § 30 Abs. 1 SGB XII setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte in dem jeweiligen Bedarfszeitraum bereits über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ verfügt, also diesen Ausweis bereits in Besitz hat.
Ehegatten von selbstständig tätigen Landwirten müssen innerhalb von drei Monaten ab Heirat einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft bei der landwirtschaftlichen Alterskasse Schleswig-Holstein und Hamburg stellen. Wenn diese Frist versäumt wird, ist eine Befreiung erst ab tatsächlichem Antrag möglich.
Die Versicherungspflicht besteht nicht, wenn die Ehegatten dauernd getrennt leben oder wenn für den Ehegatten eine volle Erwerbsminderung unabhängig von der Arbeitsmarktlage festgestellt wurde.
Eine rückwirkende Befreiung ist nach § 3 Abs. 2 ALG nicht mehr möglich.
Seit 01.01.2012 hat der Gesetzgeber die Krankenkassen nach § 38 Abs. 2 SGB V stärker in die Pflicht genommen, Krankenversicherten eine Haushaltshilfe zu bewilligen, auch wenn keine Kinder unter zwölf Jahren mehr im Haushalt leben und wenn durch eine Erkrankung die Haushaltsführung erheblich erschwert und eingeschränkt ist.
Die Krankenkassen müssen jetzt nur gebundene Ermessensentscheidungen treffen und dürfen nur bei Vorlage triftiger Gründe eine Hilfe ablehnen. Bis Ende 2011 sah das Gesetz lediglich eine „Kann-Bestimmung“ für die Leistungspflicht der Krankenkassen vor.
Seit 01.01.12 wird Kindergeld für Kinder in der Ausbildung einkommensunabhängig bewilligt. Schulabgänger, die keine Ausbildungsstelle gefunden haben, sollten sich für den Kindergeldbezug unbedingt bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend melden. Ohne Meldung kann die Ausbildungssuche der Familienkasse zwar durch Vorlage von ausreichenden Bewerbungen belegt werden, im Einzelfall führt dies jedoch sehr oft aufgrund von nicht genügend Bewerbungen zur Versagung von Kindergeld.
Das Landessozialgericht Sachsen hat entschieden, dass die Unterbringung von Kindern im Vorschulalter auch bei uneinheitlichen Schlafgewohnheiten in einem einzigen Zimmer grundsätzlich zumutbar sei, im entschiedenen Fall ging es um den Platzbedarf eines Geschwisterpaares im Alter von zwei und vier Jahren (LSG Sachsen, Az.: L 7 AS 753/10 B ER)
Ein solcher Anspruch auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 45 SGB III ist eine Ermessensleistung, über die die Behörde in jedem Einzelfall entscheiden kann. Es handelt sich um eine „Kann“-Leistung und nicht um eine „Soll“-Leistung.