Muss die Agentur für Arbeit die Kosten eines Umzugs übernehmen?

Ein solcher Anspruch auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 45 SGB III ist eine Ermessensleistung, über die die Behörde in jedem Einzelfall entscheiden kann. Es handelt sich um eine „Kann“-Leistung und nicht um eine „Soll“-Leistung.