Kieler Straße 8624119 Kronshagen
Tel: 0431-586790
Ein solcher Anspruch auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 45 SGB III ist eine Ermessensleistung, über die die Behörde in jedem Einzelfall entscheiden kann. Es handelt sich um eine „Kann“-Leistung und nicht um eine „Soll“-Leistung.