Das Landessozialgericht Sachsen hat entschieden, dass die Unterbringung von Kindern im Vorschulalter auch bei uneinheitlichen Schlafgewohnheiten in einem einzigen Zimmer grundsätzlich zumutbar sei, im entschiedenen Fall ging es um den Platzbedarf eines Geschwisterpaares im Alter von zwei und vier Jahren (LSG Sachsen, Az.: L 7 AS 753/10 B ER)