Kindergeld für verheiratete Kinder in Ausbildung

Der Bundesfinanzhof hat in einer Entscheidung vom 17.10.2013, Aktenzeichen III R 22/13, die bisherige Rechtsprechung geändert und Eltern von bereits verheirateten Kindern, die sich noch in Ausbildung befinden, einen Kindergeldanspruch zuerkannt. Auf die Höhe des Einkommens des Kindes und des Ehepartners des Kindes kommt es nicht mehr an.
Dieser Anspruch kann längstens bis zum 25. Geburtstag des Kindes geltend gemacht werden.