Kosten für die Hundehaftpflicht bei Einkommen nach SGB II absetzbar

Das Sozialgericht Gelsenkirchen hat am 07.04.2015 zum Az.: S 31 AS 2407/14 entschieden, dass Beiträge zu einer Hundehaftpflichtversicherung vom Einkommen abgesetzt werden können, wenn mehr als 400,00 € monatlich brutto erzielt werden und der Grundfreibetrag von 100,00 € bereits ausgeschöpft ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Berufungsverfahren ist anhängig bei dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zum Az. L 7 AS 948/15.