Übernahme von Telefon- und Internetanschlusskosten bei Umzug durch das Jobcenter

Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 06.10.2015 - Az.: L 6 AS 1349/13 - sind vom Jobcenter auch die Kosten für eine Ummeldung des Telefon- und Internetanschlusses als Umzugskosten zu übernehmen, wenn das Jobcenter im Vorfeld eine Übernahme der Umzugskosten zugesagt hat.