Die Bundesregierung hat mit dem Zahlungskontengesetz, das am 18.04.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, endlich eine EU-Richtlinie umgesetzt, so dass jedes Geldinstitut jetzt verpflichtet ist, ein Basiskonto zu eröffnen. Die Geldinstitute haben noch bis zum 18.06.2016 Zeit, das Gesetz umzusetzen (§§ 30, 31 Zahlungskontengesetz, Art. 9 Abs. 4 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen).