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Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 10.11.11 - Az.: B 8 SO 12/10 R - entschieden, dass ein pauschalierter behinderungsbedingter Mehrbedarf für gehbehinderte Personen nach SGB XII nicht für die Vergangenheit bewilligt werden muss, wenn der Nachteilsausgleich „G“ rückwirkend zugesprochen wird. § 30 Abs. 1 SGB XII setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte in dem jeweiligen Bedarfszeitraum bereits über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ verfügt, also diesen Ausweis bereits in Besitz hat.
Diese Frage stellen sich – meist nur sehr kurz – wohl fast alle Ehepaare.
Eine Eheschließung hat diverse rechtliche Auswirkungen, z.B. auf den Güterstand des Ehepaares. Das Gesetz regelt viel – die gesetzlichen Regelungen passen aber nicht immer.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bei Betriebsveranstaltungen (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier etc.) höchstens zweimal im Jahr bis zu 110,00 € einschl. Umsatzsteuer je Veranstaltung und Arbeitnehmer steuerfrei zuwenden.
Schenkweise Sachzuwendungen an Personen die nicht Arbeitnehmer sind, also insbesondere an Geschäftsfreunde, können gewinnmindernd als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Kosten der Sachzuwendungen pro Empfänger und Jahr 35,00 € ohne Umsatzsteuer (falls der Schenkende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) nicht übersteigen.
Ehegatten von selbstständig tätigen Landwirten müssen innerhalb von drei Monaten ab Heirat einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft bei der landwirtschaftlichen Alterskasse Schleswig-Holstein und Hamburg stellen. Wenn diese Frist versäumt wird, ist eine Befreiung erst ab tatsächlichem Antrag möglich.
Die Versicherungspflicht besteht nicht, wenn die Ehegatten dauernd getrennt leben oder wenn für den Ehegatten eine volle Erwerbsminderung unabhängig von der Arbeitsmarktlage festgestellt wurde.
Eine rückwirkende Befreiung ist nach § 3 Abs. 2 ALG nicht mehr möglich.
Das Ehepaar Froman braucht ein neues Bett. Auf einer Verkaufsmesse sehen sie ein interessantes Angebot. Ein Vertreter verkauft für einen Tischler ein nach individuellen Vorgaben herzustellendes Bett. In dem dazu gehörigen ausgehändigten Prospekt des Tischlers heißt es: „Massage-Bett“. Als unverbindlichen Kostenvoranschlag nennt der Vertreter 3.000 Euro. Herr Froman bestellt das Bett auf der Messe auch unter dem Namen seiner Frau.
Ausgangspunkt ist nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 08.11.11 - 6 UF 140/11 - das Kindeswohl. Eine gerichtliche Vereinbarung, dass ein aus schwerwiegenden Gründen (z. B. wegen der Erkrankung eines Kindes) ausgefallener Umgangstermin am Folgewochenende nachgeholt wird, ist zulässig, insbesondere, wenn es in der Vergangenheit wegen ausgefallener Umgangstermine schon häufiger Streit zwischen den Eltern gegeben hat.
Ein Mieter oder ein Eigentümer eines Hauses kann im Rahmen seines Hausrechtes bestimmen, dass er nur Gästen den Zutritt zu seinen Wohnräumen gestattet, die auf seinen Wunsch hin die Schuhe ausziehen.