Wir beraten und vertreten Sie als Anwälte unter anderem im Zivilrecht. Dazu gehört z.B. die Prüfung und Gestaltung von Verträgen, Ansprüche aus Verträgen, die Beratung und Vertretung im Famlien- und Erbrecht.
Familienrecht
Die Tätigkeit von Rechtsanwältin Neidlinger im Familienrecht gehört zum Zivilrecht.
Erbrecht
Wir beraten Sie im Erbrecht, wenn es um Ihre Ansprüche als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter geht, und auch dann, wenn Sie zunächst einmal feststellen wollen, ob Sie möglicherweise Erbe oder Pflichtteilsberechtigter sind. Wir machen Auskunfts- und Zahlungsansprüche geltend. Desgleichen beraten wir Sie selbstverständlich wenn Sie erbrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sind.
Vertragsrecht
Wir prüfen und entwerfen Verträge - im Arbeitsrecht und in weiteren Gebieten des Zivilrechts.
Wir machen vertragliche Ansprüche geltend und setzten vertragliche Pflichten durch. Zum Beispiel mittels Anfechtungserklärungen, Rücktrittserklärungen und Verhandlungen.
Notarielle Tätigkeit
Der Notar ist vor allem im Zivilrecht tätig.